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Bei schriftlicher Zusage via E-Mail bestätigt der Kunde diese Bedingungen.
Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen legt fest, dass die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter, BLITZLICHT Eventverleih, und dem Mieter durch diese AGB geregelt wird. Die aktuelle Fassung der AGB gilt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Abweichende Bedingungen des Mieters sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von BLITZLICHT Eventverleih anerkannt werden.
Gemäß dieses Absatzes bezieht sich der Vertrag zwischen dem Vermieter, der Martens & Teuben GbR und dem Mieter auf die Vermietung von Fotoboxen und weiterem Eventzubehör gegen Zahlung eines Entgelts.
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket. Die Bezahlung erfolgt bei Privatpersonen per Vorkasse. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig vor Veranstaltungstag ein, hält Blitzlicht Eventverleih sich die Option offen, den Auftrag zu storniert. Bei B2B-Kunden erfolgt die Bezahlung nach Leistungserbringung per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zur Meidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es dem Mieter überlassen, die Fotobox beim Vermieter abzuholen.
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In diesem Abschnitt sind die Zahlungsbedingungen für die Vermietung der Fotoboxen und des Zubehörs festgelegt. Die Preise sind dem ausgehändigtem Angebot oder der Webseite zu entnehmen und hängen von dem gebuchten Paket ab.
Die Bezahlung erfolgt nach Absprache in der Regel bei Anlieferung in Bar an Ort und Stelle. Abweichende Regelungen der Zahlungsbedingungen gelten nur bei individueller Absprache.
Die Vermietung bezieht sich auf die aufgeführten Geräte und Zubehörteile. Die Mietzeit beginnt mit dem Aufbau der Fotobox beim Mieter und endet spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit. Die Anlieferung, der Aufbau, der Abbau und die Abholung werden nach individueller Absprache vereinbart.
Die Fotoboxen werden grundsätzlich angeliefert. Eine Abholung beim Vermieter ist nicht möglich.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig und zweckmäßig zu behandeln und vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Der Mieter muss auch alle Gefahrenquellen bei der Kabelverlegung absichern und darf die Mietsache ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter nicht öffnen, insbesondere keine Einstellungen der Software oder Kamera vornehmen. Eine Untervermietung oder die Nutzung der Mietsache an einen anderen Ort als den abgesprochenen Ort der Inbetriebnahme durch den Vermieter ist nicht gestattet.
Außerordentliche Absprachen zwischen Mieter und Vermieter sind möglich.
Der Vermieter haftet vollumfänglich für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei etwaigen Schäden. Die Haftung ist jedoch insofern dahingehend beschränkt, auf das was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird hier nicht übernommen.
Der Mieter steht in der Verantwortung für die Fotobox als auch dem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietdauer durch ihn oder andere Teilnehmer entstehen. Wenn die Fotobox, ihre Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen werden oder abhanden kommen, steht der Mieter in der Pflicht der Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstands. Der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstands bildet hier die Bemessungsgrundlage..
Für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung oder aber auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind haftet der Mieter nicht. Er steht in der Pflicht die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist während der Mietzeit verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unmittelbar mitzuteilen. Reparaturen an dem Mietgegenstand obliegen dem Vermieter und sind ohne vorherige Absprache nicht gestattet.
Der Mieter hat das Recht seine Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung zu widerrufen. Damit der Widerruf wirksam wird ist es notwendig dem Vermieter seinen Entschluss mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandtem Brief oder E-Mail) mitzuteilen.
Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung vom Vertrag zurückzutreten. Um dieses Recht auszuüben, muss der Kunde eine Widerrufserklärung an die im Text angegebene Adresse oder per E-Mail senden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat BLITZLICHT Eventverleih alle erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuerstatten.
Tritt der Kunde jedoch nach Ablauf der 14-tägigen Frist vom Vertrag zurück, berechnet BLITZLICHT Eventverleih eine Stornogebühr. Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der verbleibenden Tage bis zum Mietbeginn und beträgt 20 % bis 80 % des vereinbarten Mietpreises.
Die Stornogebühren sind wie folgt geregelt: Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises, Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises, Rücktritt bis 1 Woche vor Mietbeginn: 80% des vereinbarten Mietpreises.
BLITZLICHT Eventverleih behält sich außerdem das Recht vor, die Bestellung des Kunden jederzeit zu stornieren. In diesem Fall wird der volle Mietpreis erstattet.
Kommt es zur Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust der Fotobox-Requisiten, so wird bei Abholung nach Sichtung entschieden ob die im Vorfeld eingeforderte Kaution teilweise oder vollständig einbehalten wird.
Das Urheberrecht entsteht durch die Erstellung des Bildmaterials über den Vermieter BLITZLICHT Eventverleih. Der Mieter muss sich um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial zu verwenden, also beispielsweise um die Erlaubnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung des Bildmaterials. Der Vermieter hat in Bezug auf das Bildmaterial keine Ansprüche oder Rechte.
Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen weiteren Rechte, zum Beispiel das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen, einzuholen. Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das entstandene Bildmaterial während der Mietdauer.
Der Vermieter stellt dem Mieter einen individuellen Link zur Online-Galerie zur Verfügung, in der alle erstellten Bilder über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zugänglich sind. Der Mieter stimmt zu, dass Daten, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von BLITZLICHT Eventverleih gespeichert werden dürfen.